Die Kath-Pflanze unterliegt dem österreichischen Suchtmittelbegriff
Datum: Dienstag, dem 15. Mai 2018
Thema: Österreich Infos


Ab dem Abernten ist Cathin als Suchtmittel anzusehen

Der Begriff des Suchtmittels ist ein dynamischer: Er wird durch den Lauf der Zeit und geänderte faktische Verhältnisse beeinflusst. Wie der Oberste Gerichtshof nunmehr feststellte, unterliegen auch das Suchtgift Cathinon bzw der psychotrope Stoff Cathin ab dem Zeitpunkt des Aberntens dem Terminus des gewonnenen Suchtgifts, wie dieser etwa in § 27 Abs 1 Z 1 SMG, § 28a Abs 1 SMG, § 30 Abs 1 SMG und § 31a Abs 1 SMG vorzufinden ist. Cathion bzw Cathin stellen daher ab dem Abernten ein Suchtmittel dar und bilden das Tatobjekt diverser Straftaten nach dem Suchtmittelgesetz (11 Os 75/17i). Zugleich verwarf der Oberste Gerichtshof die von namhaften Lehrmeinungen vertretene Ansicht, Cathion bzw Cathin seien deshalb noch nicht ab dem Aberntezeitpunkt als Suchtmittel anzusehen, weil diese Stoffe erst auf gewisse Weise konsumiert werden müssten, um ihre bewusstseinsverändernde Wirkung zu entfalten.

Cathion ist ein Alkaloide, das aus dem vor allem in Ostafrika und auf der arabischen Halbinsel verbreiteten Kathstrauch (Catha edulis) gewonnen wird. Im wohnt eine stimulierende Wirkung inne, außerdem wirkt es lokalanästhetisierend und appetithemmend.

Dies ist eine Information der Schmelz Rechtsanwälte OG. Die Anwaltssozietät ist insbesondere auf die Vertretung in Gerichtsverfahren, Familienrecht, Immobilienrecht und Pflegerecht spezialisiert.
Schmelz Rechtsanwälte ist eine in Wien und Klosterneuburg tätige Rechtsanwaltskanzlei. Die Sozietät ist insbesondere auf die Gebiete des Arbeitsrechts, Erbrechts, Familienrechts, Immobilienrechts, Schadenersatz- und Gewährleistungsrechts, Unternehmensrechts, Gesellschaftsrechts, Medienrechts und Vertragsrechts spezialisiert.
Schmelz Rechtsanwälte OG
Dorian Schmelz
Stadtplatz 4
3400 Klosterneuburg
office@rechtampunkt.at
+43 2243 32 744
http://www.rechtampunkt.at

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Ab dem Abernten ist Cathin als Suchtmittel anzusehen

Der Begriff des Suchtmittels ist ein dynamischer: Er wird durch den Lauf der Zeit und geänderte faktische Verhältnisse beeinflusst. Wie der Oberste Gerichtshof nunmehr feststellte, unterliegen auch das Suchtgift Cathinon bzw der psychotrope Stoff Cathin ab dem Zeitpunkt des Aberntens dem Terminus des gewonnenen Suchtgifts, wie dieser etwa in § 27 Abs 1 Z 1 SMG, § 28a Abs 1 SMG, § 30 Abs 1 SMG und § 31a Abs 1 SMG vorzufinden ist. Cathion bzw Cathin stellen daher ab dem Abernten ein Suchtmittel dar und bilden das Tatobjekt diverser Straftaten nach dem Suchtmittelgesetz (11 Os 75/17i). Zugleich verwarf der Oberste Gerichtshof die von namhaften Lehrmeinungen vertretene Ansicht, Cathion bzw Cathin seien deshalb noch nicht ab dem Aberntezeitpunkt als Suchtmittel anzusehen, weil diese Stoffe erst auf gewisse Weise konsumiert werden müssten, um ihre bewusstseinsverändernde Wirkung zu entfalten.

Cathion ist ein Alkaloide, das aus dem vor allem in Ostafrika und auf der arabischen Halbinsel verbreiteten Kathstrauch (Catha edulis) gewonnen wird. Im wohnt eine stimulierende Wirkung inne, außerdem wirkt es lokalanästhetisierend und appetithemmend.

Dies ist eine Information der Schmelz Rechtsanwälte OG. Die Anwaltssozietät ist insbesondere auf die Vertretung in Gerichtsverfahren, Familienrecht, Immobilienrecht und Pflegerecht spezialisiert.
Schmelz Rechtsanwälte ist eine in Wien und Klosterneuburg tätige Rechtsanwaltskanzlei. Die Sozietät ist insbesondere auf die Gebiete des Arbeitsrechts, Erbrechts, Familienrechts, Immobilienrechts, Schadenersatz- und Gewährleistungsrechts, Unternehmensrechts, Gesellschaftsrechts, Medienrechts und Vertragsrechts spezialisiert.
Schmelz Rechtsanwälte OG
Dorian Schmelz
Stadtplatz 4
3400 Klosterneuburg
office@rechtampunkt.at
+43 2243 32 744
http://www.rechtampunkt.at

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!






Dieser Artikel kommt von Österreich News & Österreich Infos & Österreich Tipps !
http://www.oesterreich-news-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.oesterreich-news-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=17435